Rezept ja oder nein?
Einige Arzneimittel sind frei verkäuflich, andere sind rezeptpflichtig. Da die Einnahme von Arzneimitteln mit Risiken verbunden ist, entscheidet die Regierung, welche Arzneimittel rezeptpflichtig sind.
Sie brauchen immer ein Rezept für Ihr Arzneimittel wenn,
sie Beschwerden haben, die von einem Arzt untersucht werden müssen
das Medikament starke Nebenwirkungen haben kann.
das Medikament ein Suchtpotential hat.
das Medikament gleichzeitig mit anderen Medikamenten eingenommen wird.
das Medikament als Injektion verabreicht wird.
Als anerkannte Apotheke dürfen wir Arzneimittel, die rezeptpflichtig sind, nur an Sie verkaufen, wenn uns ein gültiges Rezept von Ihnen vorliegt.
Rezept einreichen
Sie können das Rezept digital, per Fax oder per Post bei uns einreichen.
Digital einreichen
Um das Rezept digital einzureichen, müssen Sie das Rezept scannen oder ein Foto (z.B. mit Ihrem Smartphone) machen. Achten Sie darauf, dass das Rezept komplett abgebildet und gut lesbar ist.
Bei einer neuen Bestellung können Sie das Rezept während des Bestellvorgangs hochladen. Bei einer bereits vorgenommen Bestellung können Sie das Rezept unter “Meine Rezepte” hochladen.
Per Post oder Fax einreichen
Wenn Sie sich entschieden haben, das Rezept per Post oder Fax einzureichen, empfangen Sie eine E-Mail von uns mit der weiteren Vorgehensweise. Diese E-Mail müssen Sie ausdrucken und zusammen mit dem Rezept einsenden.
Falls es nicht möglich sein sollte, die E-Mail auszudrucken, legen Sie uns bitte die in der E-Mail angegebene Bestellnummer dem Rezept bei. So können wir Ihre Bestellung schneller dem Rezept zuordnen.
Wenn Sie Ihr Rezept doch lieber digital einreichen möchten, können Sie das Rezept unter der Kategorie “Meine Rezepte” einreichen.
Informationen zur Antibabypille
In Deutschland hat die Regierung entschieden, dass Antibabypillen auf Hormonbasis von einem Arzt verschrieben werden müssen. Das heißt, die Pille ist immer rezeptpflichtig. Da die Antibabypille normalerweise über einen längeren Zeitraum eingenommen wird, wird das Rezept für die Pille in den Niederlanden immer als Dauerrezept angesehen. Anders als in Deutschland muss nicht jedesmal ein neues Rezept vorgelegt werden. Dies gilt auch für deutsche Rezepte, die bei uns eingereicht werden. Für eine niederländische Apotheke ist es ausreichend zu prüfen, ob der betreffende Patient auch die vorgeschriebene Antibabypille erhält.
Da die Pille rezeptpflichtig ist, benötigen wir für Ihre erste Bestellung der Antibabypille in unserer Versandapotheke eines der unten aufgeführten Rezeptarten.
Ein Originalrezept von einem Arzt (z.B. Ihres Gynäkologens)
Ein eingescanntes Foto der Pillenverpackung, die Sie einnehmen.
Bitte beachten Sie, dass das Rezepturetikett (Sticker mit Kennzeichnung Ihres individuellen Rezepts) deutlich lesbar sein muss.
Sie können Ihr Rezept direkt oder während des Bestellvorgangs hochladen
Wiederholungsrezept bestellen
Wenn Sie Ihre Antibabypille bereits bei uns bestellt haben, brauchen Sie kein neues Rezept einreichen, obwohl die Pille rezeptpflichtig ist. Da uns das Rezept bereits vorliegt, wissen wir welche Antibabypille Sie einnehmen und dürfen diese dann nach der Europäischen Regelung direkt an Sie ausliefern.
Unter der Kategorie “Meine Rezepte” finden Sie eine Übersicht von den Rezepten, die Sie bereits bei uns eingereicht haben. Hier können Sie dann auch direkt Ihre neue Pille bestellen. Wenn Sie eine Antibabypille bestellen, wovon uns ein Rezept vorliegt, werden Sie nicht erneut nach einem Rezept gefragt.
Die Pille danach
Die Pille danach ist nicht rezeptpflichtig und kann direkt über unsere Website bestellt werden. Da es bei der “Pille danach” sehr wichtig ist, sie so schnell wie möglich nach ungeschützten Geschlechtsverkehr einzunehmen, empfehlen wir Ihnen, die “Pille danach” per Expressversand zu bestellen. So kann gewährleistet werden, dass die Pille rechtzeitig bei Ihnen ankommt.